Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge der Thoenen Solutions GmbH, Grundstrasse 6, 8320 Fehraltorf (nachfolgend «wir»), insbesondere über Beratung, Planung und Konzeption, Entwicklung von Software und Websites, Lieferung, Installation und Konfiguration von Hardware und Software, Betreuung, Hosting, Speicherdienste, Lizenzen und Schulung.

1.2 Für die Software Pfotenbilanz gelten deren eigene Bedingungen.

1.3 Abweichende Vereinbarungen im Angebot oder im Vertrag gehen diesen AGB vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Die Annahme ist an keine Form gebunden; sie kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Lässt uns der Kunde mit der Arbeit beginnen, gilt das Angebot als angenommen. Mündliche Abreden bestätigen wir in Textform; widerspricht der Kunde nicht innert 5 Werktagen, gilt die Bestätigung.

2.3 Zusätzliche oder geänderte Leistungen verrechnen wir nach Ziffer 4.2, auch wenn der Kunde sie mündlich bestellt hat. Wesentliche Änderungen bestätigen wir in Textform.

3. Mitwirkung des Kunden und Beizug Dritter

3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit, was wir für die Leistung brauchen: Zugang zu Räumen und Systemen, Strom und Internet, die Freigaben seiner IT und der Eigentümer- oder Vermieterschaft, die Lizenzen für Software, die wir auf seinen Wunsch installieren, sowie eine Ansprechperson. Arbeiten, die er selbst übernimmt, schliesst er vor dem vereinbarten Termin ab.

3.2 Mehraufwand und Wartezeiten, die entstehen, weil eine Mitwirkung fehlt, verspätet oder unvollständig ist, verrechnen wir nach Aufwand. Sagt der Kunde einen vereinbarten Einsatz vor Ort weniger als einen Arbeitstag im Voraus ab, verrechnen wir die Anfahrt und den reservierten Aufwand nach Ziffer 4.2.

3.3 Wir dürfen Dritte beiziehen, insbesondere Elektroinstallateure, Rechenzentren, Hosting- und Lizenzanbieter. Wir wählen und instruieren sie sorgfältig; darauf beschränkt sich bei einer befugten Übertragung unsere Verantwortung. Vermitteln wir eine Leistung im Namen und auf Rechnung des Kunden, weisen wir das im Angebot aus.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Offensichtliche Irrtümer in Angeboten und Rechnungen dürfen wir berichtigen; der Kunde kann eine berichtigte Position innert 5 Werktagen streichen.

4.2 Pauschalen gelten für den im Angebot beschriebenen Umfang. Mehraufwand und Arbeiten ausserhalb des Angebots verrechnen wir zum vereinbarten Stundenansatz, ohne Vereinbarung zu CHF 180.00 pro Stunde, je angebrochene Viertelstunde. Wünscht der Kunde Arbeiten ausserhalb der Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr), gilt ein Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen von 100 %. Anfahrten, Spesen und Wartezeiten verrechnen wir zusätzlich, soweit das Angebot sie nicht einschliesst.

4.3 Wir dürfen Teilrechnungen stellen. Ohne andere Vereinbarung stellen wir bei Projekten 40 % bei Auftragserteilung, Hardware bei Lieferung und den Rest nach der Abnahme in Rechnung. Wiederkehrende Leistungen stellen wir jährlich im Voraus in Rechnung.

4.4 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Danach ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet 5 % Verzugszins pro Jahr sowie ab der zweiten Mahnung CHF 20.00 je Mahnung. Der Kunde kann eigene Forderungen nicht verrechnen und Zahlungen nicht zurückbehalten, ausser wir haben die Gegenforderung anerkannt oder ein Gericht hat sie festgestellt.

4.5 Bleibt eine Rechnung trotz Mahnung unbezahlt, können wir unsere Leistungen nach Ankündigung mit einer Frist von 10 Tagen aussetzen; Daten löschen wir deswegen nicht. Die Wiederaufnahme verrechnen wir nach Aufwand.

4.6 Wir können eine Bonitätsauskunft einholen und unsere Leistung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheit abhängig machen, insbesondere bei neuen Kunden, grossen Aufträgen oder Zahlungsrückständen. Wird sie nicht geleistet, können wir die Leistung aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Hardware

5.1 Nutzen und Gefahr gehen mit der Lieferung oder Montage auf den Kunden über. Transportschäden und Fehlmengen meldet der Kunde innert 5 Werktagen in Textform; später gelten sie als genehmigt.

5.2 Für den Kunden bestellte Hardware nehmen wir nicht zurück, ausser im Garantiefall. Nimmt er sie nicht an, bleibt er zur Zahlung verpflichtet; wir lagern sie auf seine Kosten und Gefahr und dürfen sie verwerten, der Erlös wird angerechnet.

5.3 Auf Geräte gilt die Garantie des Herstellers; eine eigene Gewährleistung für Geräte übernehmen wir nicht. Garantiefälle wickeln wir auf Wunsch des Kunden mit dem Hersteller ab und verrechnen die Abwicklung nach Ziffer 4.2. Zwingende Vorschriften bleiben vorbehalten, insbesondere die fünfjährige Frist für Sachen, die in ein Bauwerk eingebaut werden, sowie Ziffer 12.3.

5.4 Hardwarepreise beruhen auf den Einkaufspreisen und Wechselkursen bei Angebotsstellung. Steigen sie bis zur Bestellung um mehr als 5 %, teilen wir dem Kunden den neuen Preis vor der Bestellung mit; er kann die Position zum neuen Preis bestätigen oder streichen. Der übrige Vertrag bleibt bestehen.

6. Abnahme

6.1 Nach Abschluss der Arbeiten nehmen wir die Anlage mit dem Kunden ab. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innert 10 Tagen nach unserer Fertigmeldung wesentliche Mängel in Textform meldet. Die Abnahmefiktion verkürzt keine zwingenden Rügefristen.

6.2 Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht; wir beheben sie innert angemessener Frist.

7. Gewährleistung

7.1 Auf unsere Installations- und Entwicklungsarbeiten gewähren wir 12 Monate ab Abnahme, soweit das Gesetz keine längere Frist zwingend vorschreibt.

7.2 Mängel meldet der Kunde sofort nach Entdeckung in Textform; zwingende längere Rügefristen bleiben vorbehalten. Wir beheben Mängel durch Nachbesserung oder Ersatz. Erst wenn die Nachbesserung zweimal scheitert, kann der Kunde Minderung verlangen oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten; bei Werken auf seinem Grundstück stehen ihm nur Nachbesserung und Minderung zu.

7.3 Keine Gewährleistung besteht, soweit der Mangel durch unsachgemässe Bedienung, durch Eingriffe des Kunden oder nicht von uns beigezogener Dritter, durch Updates oder Änderungen der Hersteller oder durch normale Abnutzung verursacht wurde. Für Drittleistungen, die der Kunde selbst bezieht, übernehmen wir keine Gewährleistung.

7.4 Beratung, Konzepte und Empfehlungen schulden wir als sorgfältige Leistung, nicht als bestimmten Erfolg; über deren Umsetzung entscheidet der Kunde. Wartung, Updates und Sicherheitsaktualisierungen gelieferter Software, Websites und Anlagen schulden wir nur im Rahmen einer vereinbarten Betreuung.

8. Betreuung und wiederkehrende Leistungen

8.1 Umfang und inbegriffene Stunden ergeben sich aus dem Angebot. Nicht bezogene inbegriffene Stunden verfallen am Ende der Vertragsperiode. Darüber hinausgehende Arbeiten und Einsätze vor Ort verrechnen wir nach Aufwand, soweit das Angebot sie nicht einschliesst.

8.2 Wir bearbeiten Meldungen an Werktagen während der Bürozeiten so rasch wie möglich. Verbindliche Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind. Betreuung schulden wir als sorgfältige Bearbeitung, nicht als bestimmtes Ergebnis.

8.3 Betreuung, Hosting, Speicherdienste und Lizenzen laufen zwölf Monate ab Beginn und verlängern sich stillschweigend um je ein Jahr. Beide Seiten können mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Laufzeit kündigen. Zwingende Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

8.4 Preise für wiederkehrende Leistungen können wir auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Wir teilen den neuen Preis mindestens 30 Tage vor Periodenbeginn in Textform mit; die Rechnung genügt. Der Kunde kann die betroffene Leistung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Preisänderungen von Lizenzen, Domains und anderen Fremdleistungen geben wir weiter.

8.5 Aus wichtigem Grund kann jede Partei jederzeit fristlos kündigen, insbesondere bei rechtswidriger Nutzung, bei Gefährdung unserer Systeme, bei Zahlungsrückstand von mehr als 60 Tagen trotz Mahnung oder bei Konkurs. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet; Ziffer 9.4 gilt auch dann.

9. Hosting und Speicherdienste

9.1 Wir betreiben Hosting und Speicherdienste mit der gebotenen Sorgfalt, garantieren aber keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern im Angebot keine vereinbart ist. Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten durch.

9.2 Daten speichern wir in der Schweiz oder in einem Staat mit angemessenem Datenschutz, sofern das Angebot nichts anderes festlegt.

9.3 Eine Datensicherung schulden wir nur, wenn sie vereinbart ist; sonst ist der Kunde dafür selbst verantwortlich.

9.4 Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine Daten 30 Tage zum Export bereit und löschen sie danach. Aufbereitung, Übergabe in einem bestimmten Format und Mitwirkung beim Wechsel zu einem anderen Anbieter verrechnen wir nach Ziffer 4.2.

9.5 Domains registrieren wir auf den Namen des Kunden. Lizenzen, Domains und Leistungen Dritter verrechnen wir weiter, ohne für deren Verfügbarkeit einzustehen; es gelten zusätzlich die Bedingungen der Anbieter.

9.6 Inhalte, die der Kunde auf unseren oder von uns vermittelten Systemen speichert oder veröffentlicht, bleiben seine. Er steht dafür ein, dass sie rechtmässig sind; wir prüfen sie nicht. Bei einem begründeten Hinweis auf rechtswidrige Inhalte oder bei Gefahr für den Betrieb fordern wir ihn zur Behebung auf; bleibt er untätig oder droht unmittelbar Schaden, können wir den Inhalt oder den Zugang sperren. Die Vergütung bleibt geschuldet.

10. Zugänge, Sicherheit und Rechte an Arbeitsergebnissen

10.1 Für die Betreuung erhalten und behalten wir die nötigen administrativen Zugänge; der Betreuungsvertrag gilt als Freigabe dafür. Ohne Betreuung übergeben wir dem Kunden die Administratorzugänge und greifen danach nur auf seine Anfrage auf seine Systeme zu.

10.2 Zugangsdaten bewahren wir verschlüsselt auf und verwenden sie ausschliesslich für den Auftrag.

10.3 Die Rechte an unseren Arbeitsergebnissen — Skripte, Konfigurationen, Netzpläne, Dokumentationen, Vorlagen und Quellcode — bleiben bei uns. Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde das unbefristete, nicht ausschliessliche Recht, sie für den Betrieb seiner eigenen Anlagen und Systeme zu nutzen und zu ändern, auch durch einen anderen Betreuer. Eine Weitergabe oder Verwertung darüber hinaus bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Unser Wissen und unsere wiederverwendbaren Bausteine bleiben uns erhalten. An Software Dritter erhält der Kunde nur die Rechte nach deren Lizenzbedingungen.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Bearbeiten wir im Auftrag des Kunden Personendaten, tun wir dies nach seinen Weisungen und schliessen vorher eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab; sie geht in Datenschutzfragen diesen AGB vor. Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen und bei Sicherheitsvorfällen verrechnen wir nach Ziffer 4.2, soweit wir die Ursache nicht zu vertreten haben.

11.2 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen vertraulich, auch nach Vertragsende.

11.3 Bei Videoanlagen ist der Kunde Betreiber und für den rechtmässigen Betrieb verantwortlich, insbesondere für Hinweisschilder, den erfassten Bereich und die Speicherdauer. Unsere Unterlagen dazu sind eine fachliche Hilfe, keine Rechtsberatung.

11.4 Wir dürfen den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die Leistung in allgemeiner Form beschreiben. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

12. Haftung

12.1 Unsere Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen auf die Vergütung eines Vertragsjahres.

12.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust ist ausgeschlossen. Für Datenverlust haften wir nur, wenn wir die Datensicherung vertraglich übernommen haben.

12.3 Sämtliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser AGB gelten nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder andere zwingend vorgeschriebene Haftung.

12.4 Wird gegen uns ein Anspruch erhoben, weil der Kunde seine Pflichten aus Ziffer 9.6 oder 11.3 verletzt oder eine Leistung rechtswidrig nutzt, stellt er uns frei und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit wir den Anspruch nicht selbst zu vertreten haben.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs, einschliesslich Lieferengpässe und Ausfälle von Anbietern, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern betroffene Termine um die Dauer der Behinderung; wir informieren den Kunden. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, kann jede Partei die betroffene Leistung kündigen; Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Für den Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Für wiederkehrende Leistungen können wir die AGB auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode ändern; wir teilen die Änderung mindestens 30 Tage vorher in Textform mit, und der Kunde kann auf diesen Zeitpunkt kündigen.

14.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig; die unwirksame wird durch eine ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

14.3 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz der Thoenen Solutions GmbH; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

14.4 Wo diese AGB Schriftlichkeit oder Textform verlangen, genügt eine E-Mail.

14.5 Wir dürfen den Vertrag bei einer Umstrukturierung oder einem Verkauf des Geschäfts auf eine Nachfolgerin übertragen; wir informieren den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag nur mit unserer Zustimmung übertragen.